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Alt 14.03.2012, 22:53   #14
Picard
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Sieht gut aus. Aber denke alle 2 Jahre wirst Probleme mit TÜV-Mann bekommen usw.. Hätte die auch gerne anders gesetzt, aber keine Lust auf Ärger mit TÜV und der Rennleitung. Deswegen an die Vorschriften gehalten. Ist halt nen Grund dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn man keine Abänderung vornimmt. Achja, und Strafe auch noch jedesmal. Vor allem kommt die Strafe jetzt noch besser mit der neuen Reform der Punkte in Flensburg usw..

Und hier mal die Vorgaben (Quelle Wikipedia):

Nachrüstung nach R87 / R48

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:

Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen

Geändert von Picard (14.03.2012 um 22:58 Uhr) Grund: Weil ich es kann!!!
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