Naja, Betrug ist da so eine Sache, die erst einmal bewiesen werden muss. Ergo, wenn er kein Schrauber ist ober mit KFZ zu tun hat, sehr isch da auch keine Chance, da er im Glauben war, das Fahrzeug mit den benannten Mängeln fahrlässig und nicht grobfahrlässig oder absichtlich verkauft hat.
Von dem Mangel, muss er dann mit Absicht (Betrug) bereits beim Verkauf gewusst haben, welches Du belegen kannst, dass das Fahrzeug nicht mehr Fahrtüchtig ist und keinen TÜV bestehen würde. (Beweis: wäre, das Fahrzeug, war kurz vor dem Verkauf beim TÜV vorgestellt worden und hat wegen der Mängel, die Prüfung nicht bestanden .) Dekra oder TÜV in dessen Umgebung mal anfragen, da die Daten immer aufgenommen werden.
Das wird schwer.
Gewährleistungsrecht ist europäisches Recht und kann auch, wie richtig bemerkt nicht unterschlagen werden. nur sind die Fristen anders zwischen privat und gewerblich.
Ich glaube privat liegt die Frist bei 6 Monaten. Genaueres müsste ich jetzt googeln.
LG Simon
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