Reifen nicht älter als 7 Jahre, Dämpfer eingebaut, Zugfahrzeug mindestens ABS. Für die Anhängelast gibt es verbindliche Urteile, daß nur die eigentliche momentane Anhängelast zählt, aber nicht was das mögliche Gesamtgewicht des Anhängers ist. Man kann also einen 2Tonnen-Anhänger an ein nur für eine Tonne Zuglast zugelassenem Fahrzeug anhängen, wenn der Anhänger mit Last momentan eben nur eine Tonne auf die Waage bringt. Urteile im Handschuhfach mitführen. Das mir bekannte Urteil werde ich mal raussuchen.
Gute Fahrt!
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