Also das mit der dritten Bremsleuchte und abkleben ist so eine Sache. Mich hat die Polizei auch angehalten und gebeten ihn abzumachen. Ich musste keine Strafe zahlen, aber
..er hat so argumentiert, das wenn dir einer hinten reinböllert und der Unfallgegener sagt, das er durch den Schriftzug in der 3ten Leuchte abgelenkt wurde, kann der Richter ihn von der Schuld freisprechen.
Ich weiss es sieht toll aus, aber dieses Argument von dem Waldmeister hat mich überzeugt und seit dem ist der Aufkleber ab.
TUV bemängelt es soweit ich weiss nicht, ist aber wie bei allen TUVs dieser Welt immer abhängig vom Prüfer und seiner Tageslaune.
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Gruss

Stefan
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