Der Kauf sollte ein einfaches sein, Auto aussuchen, hinfahren, und fertig...
nein, so einfach dann doch nicht...
Du benötigst: : Klar, einen Verkäufer (der Dir eh die Garantieleistungen streicht, die ein Holländer bekommt,) Rechnung/Vertrag im Original, Fahrzeugpapiere im Original, Certificate of Conformity (CoC), abgestempeltes Serviceheft und Garantiekarte, alle Zündschlüssel und nachgemachten Schlüssel...
Zuhause angekommen müsstest Du innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf zum Finanzamt gehen: Statt der ausländischen Mehrwertsteuer bezahlst Du die üblichen 19 Prozent. Dazu benötigst Du eine „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeug-Einzelbesteuerung“, die Du auf den Internetseiten der Finanzämter herunterladen kanst.
Das ist natürlich nur nötig, wenn Du für einen Neuwagen den Nettopreis bezahlt hast.
Bei Gebrauchten zahlst Du beim Kauf keine Steuer, sondern den vom Händler aufgerufenen Preis, die Steuer rechnet er Dir nicht raus, musst aber auch keine nachzahlen.
Für die Zulassung benötigst Du folgende Papiere:
Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsbestätigung, Originalrechnung oder Vertrag, ausländische Fahrzeugpapiere, das CoC, die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und zuletzt die Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt. Bei Gebrauchten musst Du zusätzlich eine Bescheinigung der HU-Untersuchung vorlegen, es sei denn, das Fahrzeug ist jünger als drei Jahre.
Also Vollabnahme beim TÜV!!
zur Überführung: Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes bis zur Deutschen Grenze/deutsche Kurzkennzeichen ab deutscher Grenze oder aber Du ziehst ihn abgemeldet mit einem Anhänger die ganze Strecke.
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Der Brummkreisel
Materia 1,3
Daihatsu Cuore L80 44 PS
Geändert von Brummkreisel (23.10.2011 um 11:41 Uhr)
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