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Alt 08.10.2011, 15:40   #11
Schimboone
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Zitat:
Zitat von foxhound Beitrag anzeigen
sobald die rückbank draußen ist muss die ausgetragen werden. D.h. Beim tüv vor fahren und auf 2 sitzer umschreiben lassen.
Stimmt so definitiv nicht. Denn es gibt ja genug Auto's wo man für Transportaufgaben die Rückbänke serienmäßig rausnehmen kann Ausgetragen werden muss nur, wenn die Rückrüstung nicht mehr Problemlos möglich ist. z.B. wenn Löcher verschweißt, oder Halter abgeflext werden.
Bei Threadersteller ist das aber ein Graubereich, da eine Rückrüstung zwar problemlos möglich ist, aber doch Zeit in Anspruch nimmt.

Zitat:
Zitat von foxhound Beitrag anzeigen


Ich habe bei mir auch die rücbank raus gemacht.den boden mit schwarzem stoff ausgelegt und 2 schroth gurte verbaut.
Wegen der Schrothgurte mußte dann bei dir vermutlich die Rücksitzbank ausgetragen werden.
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Gruß, der Daniel
Cuore L201
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