Und damit verliert strenggenommen nach deutschem Recht das Fahrzeug seine Zulassung im ö. Str-Verkehr. Pol. hat gar keine Zeit sich mit sowas extra zu befassen, der Tüvler darf wegschauen: "Wurde später anmontiert". Aber eben, beim hoffentlich niemals eintretenden, unwahrscheinlichem Fall (zb beim Abbiegen Kind verletzt) eines Crash's darf's die Gegenpartei nicht mitbekommen. Sollte man wissen um sich nicht später um Kopf und Kragen zu reden. Wie gesagt: sicherster Weg: mit Tüvler vorher reden. Gute Fahrt!
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