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Alt 21.08.2011, 12:19   #3
Oehly
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Zitat von tola Beitrag anzeigen
...beim Verkäufer/Garantiegeber oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt ...
Das ist eben die Frage die es zu klären gilt.

Jeder KfZ-Handwerksmeister kann die Arbeiten durchführen die nach Fristenheft Daihatsu vorgegeben sind. Auch wenn das in den AGB so drinne steht, seit 2008 ist das ja auch anders in der Werksgarantie. Das "soll" bei der Anschlussgarantie genau so werden, ist es aber wohl noch nicht. Dazu der Anwalt.

Lug und Trug ist es eh immer, weil Versicherungen ja immer gerne NICHT zahlen möchten.

Bin halt angesäuert weil ich explizit überall nachgefragt hatte, ich könnte auch ATU die Schuld geben.

Am Ende werde ich eh auf den Kosten sitzen bleiben, vermute ich. Versuchen tu ich es trotzdem. ATU war eh ein Fehler das weiss ich auch weil Qaulität sieht bei mir anders aus ... naja wie auch immer.
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Gruss Oehly
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