Meine persönliche Meinung:
Händler + Privatmann = kein Händlervertrag
kein Händlervertrag = kein Ausschluss der Gewährleistung
Steht der Schaden (Ölverbrauch) allerdings im Kaufvertrag, dann muss da auch nix nachgebessert werden, denn wer wissentlich ein kaputtes Auto kauft, der kann nachher wohl kaum verlangen, dass es repariert wird.
Das geschenkte Öl ist übrigens eine super Idee des Händlers, denn somit bestätigt er quasi, dass beide Parteien vom Schaden wussten.
Rechtsberatung gibt´s woanders (Erstberatung sogar kostenlos bei vielen Autoclubs und ich glaube auch Versicherungen), wie oben geschrieben, nur meine persönliche Meinung...
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Geändert von LSirion (08.08.2011 um 18:08 Uhr)
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