Hallo,
ja das würde mich auch mal interessieren. Allerdings denke ich schon, dass es wohl möglich ist, weil Piet das auch so beschrieben hat.
Wenn es als Händlervertrag abgeschlossen wurde, muss der Verkäufer keine Rücknahme und Gewährleistung anbieten bzw. umgekehrt gesprochen, er darf das Auto ohne Gewährleistung verkaufen. Das geht aber "normalerweise" nur zwischen Händlern, also Business-to-Business.
Schöne Grüße
Thomas
|