Zitat:
Zitat von Rainer
3 Jahre Garantie heißt nicht 3 Jahre Gewehrleistung! Das ist ein riesen Unterschied!!
Denn bei der Garantie kann der Hersteller gewisse Teile ausnehmen wie eben typischerweise Stossdämpfer, Kupplung, Bremsscheiben und Beläge usw.
Die gesetzliche Gewehrleistung ist 2 Jahre, da isser drüber, da beisst sich die Maus den Faden nicht ab!
Das es scheiße ist dass ein 2 Jahre altes Auto einen kaputten Stossdämpfer hat darüber brauchen wir nicht zu reden, aber die Regel ist es nicht. Es kam schon vor, speziell beim L276 das ist richtig, aber bislang wurde es eigentlich immer vor dem ende der 2 Jahresfrist entdeckt, etwa beim Kundendienst.
Und da sehe ich jetzt 2 möglichkeiten.
Entweder der Händler / die Werkstatt hat geschlampt und den defekt bisher übersehen oder die Wartungsarbeiten wurden nicht ins Serviceheft eingetragen.
Die Hersteller sind dazu verpflichtet seit neuestem dass auch Fremdwerkstätten die Vorgeschriebenen Services eintragen zu lassen und das auch anzuerkennen.
Ich würde jetzt nur zu gerne wissen ob die Wartungsarbeiten in einem Daihatsu Betrieb durchgeführt wurden oder dann doch etwa bei ATU mit Stempel ins Serviceheft und ob alle Wartungen durchgeführt wurden bis zu diesem Zeitpunkt.
Denn genau das ist das Ausschlußkriterium für jede Kulanz (wenn auch nur gering, aber DOCH überzogene Wartungsinterwalle bzw. bei Fremdwerkstatt durchgeführt)
Denn man kann ja nicht vom Hersteller verlangen für etwas gerade zu stehen was eine Fremdwerkstätte nicht überprüft hat, würdest du genauso nicht akzeptieren, oder?
Falls denn doch alles passen sollte (Wartungen immer RECHTZEITIG durchgeführt in der Daihatsu Vertragswerkstatt) dann würde mich das sehr wundern! Daihatsu war in solchen Fällen immer sehr kulant, aber auch wenn nicht, 2 Jahre sind 2 Jahre und nicht 2 1/2 Jahre....
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Dazu möchte ich noch mal was bemerken:
Daihatsu gibt 3 Jahre Garantie, mit Gewährleistung wurde noch nie argumentiert, zum Glück.
Innerhalb dieser 3 Jahre wird alles erneuert, was nicht explizit ausgeschlossen wurde wie Verschleissteile, z.B. Luftfilter, Kupplung o.ä..
Stoßdämpfer sind in diesem Sinne keine Verschleissteile, die werden eigentlich übernommen, auch bis Ende der Garantiezeit.
Das Thema Service in Fremdwerkstätten ist ein eigenes Thema, nicht umsonst wude der elektronische Servicenachweis eingeführt von Daihatsu.
Damit sind die Fremdwerkstätten raus, denn die können einen durchgeführten Service nicht online melden, das können nur Servicepartner und Händler.
Aber dann würde Daihatsu nicht mit Verschleissteilen argumentieren, wie der Threatersteller schreibt, sondern mit fehlenden Serviceunterlagen.
Kulanz gibt es bei Daihatsu sehr selten, es gelten 3 Jahre Garantie und optional 2 Jahre Garantieverlängerung, die aber nicht mehr alles abdeckt.
Wenn es mal Kulanzaktionen gibt, wie z.B. Gelenkwellen L251 seinerzeit, dann ist ein lückenloser Servicenachweis Pflicht.