Das Sag ich doch: Was man von Bosch verlangen kann, hängt davon ab, was Bosch verkaufen kann.
Nur: Der Umkehrschluss, dass Bosch nicht an der E10-Untauglichkeit schuld sei, ist etwas kurz gedacht. Wer hinderte denn Bosch daran, E10-untaugliche Teile einfach nicht mehr anzubieten? Wenn ich einen Blauen Schuh will, dann will ich einen blauen Schuh. Wenn ich nun einen Kriege, der Wasserdicht ist und einen, in dem ich schwimmhäute zwischen den Zehen kriege bei Regen, welchen kauf ich dann...?
Andersrum gesagt: Bosch ist dann nicht schuld, wenn die Auftraggeber direkt oder indirekt auf E10-untauglicher Ware bestanden haben, und sich einer diesbezüglichen Änderung direkt oder indirekt (z.B. weil sie 20ct. auf ein 40'000€-Produkt sparen wollten) verwehrten, im vollen Wissen um den Qualitätsunterschied.
Tut Bosch den Grund für die 20ct. Preisunterschied nicht kund, oder informiert noch nicht mal, dass es auch E10-verträglich gegangen wäre, dann ist das so oder so Boschs schuld, denn dann haben die dem Besteller die Info für die bewusste (Fehl-)Entscheidung nicht geliefert.
So seh ich das.
Bei Daihatsu ist es hingegen wohl einfach so, dass die Verträglichkeit nie getestet wurde und logischerweise auch die Freigabe fehlt. Ob aus blossem Anspruchsdenken bezüglich Haftung, oder wegen tatsächlicher Bedenken aus der Chemischen Ecke, bleibt dabei im Dunkeln, wobei praktische Versuche an verschiedenen Modellen und Motoren zeigen, dass bisher keine Probleme bekannt sind, soweit im Forum kundgetan.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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