Und zur Not, wenn der TÜV meckert, kommen halt vorläufig die Scheiben hinten raus.
Muß ich dann eigentlich zum TÜV wenn das original Fahrwerk drinn ist? Nicht oder? Denn die Reifen/Felgen Kombination ist ja eingetragen, und das original Fahrwerk ist ja logischerweiße nicht verboten.
Hoffe nur das das ganze Preislich hin haut.
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