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Alt 07.04.2011, 21:33   #2
K3-VET
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Du brauchst ein Gutachten für die Felgen.
Dort stehen zulässige Radlasten für die Felgen drin. Diese Zahl verdoppelt, muss größer oder gleich der größeren Achslast des Autos sein. Der YRV GTti hat 770 kg vorn und 760 kg hinten. Die Felgen brauchen also mindestens 770/2= 385 kg pro Felge.

Dass der Lochkreis (4x100) und der Mittenlochdurchmesser (54,1 mm) stimmen muss, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

Der TÜV wird bei der Abnahme nach der Freigängigkeit schauen. Dazu sollte die Einpresstiefe in etwa passen, bzw. durch Spurplatten angeglichen sein. (Für die Spurplatten bräuchtest du natürlich auch ein Gutachen etc.) Auf der Innenseite möchte mein TÜV-Prüfer mindestens 7 mm zwischen Rad und Fahrwerksteilen haben.
Auf der Außenseite darf das Rad 15 cm über der Radmitte nicht über das Auto hervorstehen.


Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, mir zuerst das Gutachten zu besorgen und damit zum TÜV zu fahren. Der gab mir dann das OK, dass diese Felgen schonmal passen könnten. (zB wegen der Last) Außerdem konnte er mir auch gleich sagen, welche Reifen ich fahren darf ** Auf diese Weise fühlt sich der Prüfer auch nicht überrumpelt und ist viel entspannter, wenn du mit einem Auto ohne passendes Gutachten aufkreuzt.



Bis denne

Daniel

** Ich habe meinen Anhänger von 175/80 R 14 i.V. mit 5x14 Stahlfelge auf 205/65 R 15 iV mit 6,5 x 15 umgerüstet.
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bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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