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Alt 29.03.2011, 10:38   #3
SpunkyFunky
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ah okay, weil ich kenn das nur von meinem polo, dass der nen gutachten hat, aber ne abnahme erfolgen muss wenn schon ne änderung im fahrwerk oder so stattgefunden hat. dann greift das teilegutachten. oder halt wenn das fahrzeug in der ABE nicht aufgelistet ist, sondern nur im teilegutachten.

d.h. ich müsste ne andere reifengröße eintragen lassen und die anderen felgen, richtig? och nö, dann bleiben die ollen kleinen reifen druff :P
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