Ich würde das eventuell mal direkt mit Toyota klären.
Wenn der Wagen schon ne Zeit beim Händler steht, ist der ja Stillgelegt, also auch nicht im Einsatz.
Ähnlich wie ein Auto mit Saisonkennzeichen und dem Tüv Termin, wenn dieser in der Stilllegungszeit ist, muss der Besitzer auch erst nach der Wiederinbetriebnahme zu HU.
Aufgrund dessen würde ich eine Verschiebung des Intervalltermines über die Stilllegungszeit argumentieren.
ABER! Ich würde es mir auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen, damit die Haftungsansprüche nicht abgelehnt werden, wenn es zu einem Garantiefall kommt.
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