Thema: Tieferlegung
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Alt 03.02.2011, 19:16   #2
urlauber51
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Ganz einfach:

1. Ohne Gutachten bekommst du es nicht so einfach zugelassen
2./3. TÜV-Gutachten oder ABE sind kein Problem, das kannst du einfach eintragen lassen.

ABE bedeutet "Allgemeine Betriebserlaubnis" und ist bei vielen Teilen (Spoiler, Nebelscheinwerfer, Tönungsfolien etc.) Eintragungsfrei. Bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Fahrwerk muss der TÜV aber den korrekten Einbau bestätigen, also muss die Tieferlegung auf jeden Fall eingetragen werden.

Gruß Martin
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