Mir ist was aufgefallen :
Der Händler verkauft "im Auftrag" . Das ist ein plumper Versuch die ges. Gewährleistung zu umgehen. Das solche Klauseln nichtig sind ist wohl in Bayern noch nicht angekommen.
Lass ihn ruhig in dem Glauben

Aber drucke dir das Mobile-Exposee aus und heb es auf ! !
Dort tritt er eindeutig als gewerbl. Händler auf .
Falls was sein sollte mit dem Wagen klag es halt ein. Eine RSV hast du aber ?
Wenn nicht, sofort abschließen, ist die zweit wichtigste Versicherung.