Zitat:
Zitat von giant_didi
In einem anderen Forum hat jemand geschrieben, daß bei Benutzung des SG die Betriebserlaubnis, und ggf. der Versicherungsschutz erlischt. Hat hier jemand genauere Infos zu diesem Problem?
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Nach der Logik müsste das gleiche auch passieren, wenn ein Daihatsu-Diagnosecomputer an der OBD II Buchse hängt. der liest die gleichen Daten auch aus, und noch mehr, und man kann damit einiges verstellen an der Elektronik...
Weiter: Wenn man sich Zusatzinstrumente herkömmlicher Art (Voltmeter, Ampèremeter, Öldruckanzeige, Temperaturanzeigen) einbaut, dann müsste das doch erst recht und genauso grundsätzlich die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Was aber sicher nicht in der Totalität so ist...
Also: Immer langsam mit den jungen Pferden, und möglichst mit Begründung oder wenigstens Quellenangabe. Gleich ganz alles ist auch bei KFZ noch nicht verboten.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:

Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.