Zitat:
Zitat von Sonny06011983
Wie das mit der Polizei aussieht weiß ich nicht. Immerhin sollen deine Lampen ja so nicht betriebsbereit sein. ABER: Sie sind ja am Fahrzeug montiert, und oben drauf erhöhen sie ja evtl. die Fahrzeughöhe...
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Das dürfte kein Problem geben. Solange die Scheinwerfer mit dem Dachträger so verbunden sind, dass sie mit wenig Aufwand entfernt werden könnten (im Auge des Betrachters, eine Dachbox entfernen ist u.U. auch aufwändig) und nicht dauerhaft am Auto angeschlossen sind, handelt es sich um Beladung. Dafür muss es fest genug sein, um nicht runterzufallen und die zulässige Dachlast des Fahrzeugs darf nicht überschritten werden.
Du darfst z.b. auch keine Schalldämpferattrappen am Auto verbauen. Wenn die Teile aber nicht angeschlossen sind, dürfen sie auf dem Dachträger montiert transportiert werden.
Gruß Martin