Solange die Teile nicht überstehen, also den Umriss des Fahrzeugs verändern (was z.B. bei Spoilern der Fall ist), ist eine Eintragung nicht unbedingt erforderlich (z.B. auch bei Domstreben, Querlenkerstützen etc.), solange es sich nicht auf die Sicherheit auswirkt (also z.B. auf den Fußgängerschutz, Beleuchtung). Aber als allgemeingültig sollte man das auch nicht auffassen.
Mfg Flo
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