Zitat:
Die Räder müssen lediglich mit den beigefügten Gutachten eingetragen werden.
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und im gutachten bei meinen steht TACHOÜBERPRÜFUNG notwendig.
Wenn du nen harten TÜV hast musste es machen...ich hatte eh ja schon 17" drauf und die waren/sind ja eingetragen mit überprüfung...