Sorry, aber nach ECE R48 Regelung müssen die Tagfahrleuchten ausgehen.
Egal, was ein Hersteller/Vertreiber (von Chinaware) schreibt.
Nachtrag: Hab nun doch noch weitere Infos gefunden:
http://www.led-tagfahrlicht.com/faq.html
Die Genehmigungsnummer muss noch ein A vorne dran enthalten, dann ist die Tagfahrleuchte gedimmt (so wie bei deiner möglich) zusätzlich als Positionslicht zugelassen. Es dürfen aber nur 2 Positionsleuchten vorne montiert werden. D.h. sobald Positionsleuchten in den Scheinwerfern integriert sind, darf man die Zusatzleuchten nicht montieren.
A RL (E1) 12345
Ich würde an deiner Stelle vom Verkäufer eine Kopie des Prüfberichtes zur Zulassung nach ECE R87 plus Zulassung als Positionslicht schicken lassen.