Hallo, erstmal danke an alle die mitgedacht und auch geschrieben haben.
Nochmal wegen "falscher Werbung" vom gewerblichem Autohandel rumgehört: fehlendes Klima und fehlendes Schiebedach muß man nicht hinnehmen als "Irrtümer/Schreibfehler vorbehalten" usw sondern bei eindeutigem Werbefehlern/falschen Lockangeboten die Fahrtkostenfrage usw versuchen gütlich zu bereinigen.
Falls keine Einigung folgende Möglichkeiten deutlich machen: Beschwerde ans Gewerbeamt, Meldung (in meinem Fall) bei mobilede und bei etwas höheren Verlusten eine anwaltliche Abmahnung. Diese Abmahnung tut in Deutschland richtig weh; der Beklagte hat nur 2 Möglichkeiten: sofort zu zahlen oder Gegenklage. Im EU-Ausland ist die erste Abmahnung noch folgenlos, erst die zweite kostet. Als Beispiel: einem mir bekannten Autohändler war nur die Brutto-Angabe auf die nächste Anzeigenseite gerutscht und somit von der Netto-Angabe getrennt: Abmahnung 2000€; hat er auf Anraten seines eigenem Anwalt's sofort gezahlt.
Von mir aus kann hiermit das Thema geschlossen werden. Übrigens: mein "Problemchen" konnte auf eine etwas andere Art und Weise gelöst werden und hat somit ein für mich erfreuliche Ende gefunden.
Mit freundlichem Gruß!
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