Nabend zusammen!
Wegen größeren Reifen - wenn ich da dann aber ne andere Tachoabweichung bekomme (logisch) dann is mir das nen Bisschen doof. Eher nehm ich erstmal die Dämmung in Angriff...
Die Geschichte mit der Zulassung kenn ich in anderer Form schon - mir fällt nur leider der Grund nicht ein. Das Finanzamt ist nicht an Auslegungen der Zulassungsstelle gebunden und kann ggf. alleine entscheiden.
Ich werd die Möglichkeit, da was zu ändern aber nochmal ausleuchten - Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid ist ja ein Monat.
Das das Einbauen und die Zulassung an der EGE-Nummer hängt und dass man den Haken nichtmal einzutragen braucht, wenn die Zuggewichte schon im Schein stehen, weiß ich - trotzdem danke für den Rat

Nur handelt es sich in diesem Fall um ein Neufahrzeug, auf das eine zweijährige Garantie gewährleistet wird. Baut der Nutzer dann selber was, kann das mit den Garantiegrundsätzen kollidieren. Ob und in wie fern, muss ich erfragen... Dann kanns im Sommer in den Campingurlaub gehen

Viele Grüße und danke euch allen für die rege Beteiligung!
der Red