Zitat:
Zitat von DerGitte84
Und speziell bei anderen Reifen und Felgen?Muss ich da auch was mitführen?Wenn im Schein bloß die Kleinsten drin stehen.
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Ja, natürlich.
1. ABE: Keine Eintragung, keine Abnahme, ABE muss mitgeführt werden.
2. Teilegutachten: Änderungsabnahme muss mitgeführt werden - Eintragung in die Papiere erfolgt bei nächster Vorlage bei der Zulassungsstelle.
3. Einzelabnahme: Muss unverzüglich in die Papiere eingetragen werden.
7 Zeilen passen noch direkt auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1, alles weitere kommt auf angetackerte Beiblätter (Fortsetzung zu Ziffer 22) mit amtlichem Aufkleber (bei mir sind es insgesamt 11 Zeilen, Alufelgen Satz 1, Alufelgen Satz 2, Tieferlegung, Sportauspuff...).
Mfg Flo
PS: Zum eigentlichen Fall - Sondermodell mit serienmäßigen Alufelgen - kann ich nicht viel sagen. Bei den älteren Modellen (z.B. Sirion) standen die Alufelgen immer im Fahrzeugschein. Vielleicht gibt es zum Trevis Limited auch andere COC-Papiere, in denen die großen Räder stehen. Aber vermutlich wurde der Wagen erst hier in Deutschland umgerüstet, außer dem Teilegutachten ist nichts vorhanden und eine Eintragung (bzw. Änderungsabnahme) deshalb eigentlich vorgeschrieben. Da hilft nur eine direkte Nachfrage bei Daihatsu Deutschland.