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Alt 22.01.2010, 18:18   #4
Reisschüsselfahrer
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normal sollte doch die Änderungsabnahme reichen, war doch schon zu Zeiten des alten Fzg. Scheines so oder wenn man ne Vollwertige ABE (kein Teilegutachten) für die Felgen hat reicht diese auch. Wenn man es will konnte man es dann in den alten Schein eintragen lassen, es muss aber nicht und in den neuen Schein wird eh nichts eingetragen.

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