Wenn da, wo man ihn gekauft hat, keine Daihatsu-Vertretung ist, dann würd ich NICHT da hin fahren.
Die Garantie kommt vom Importeur/Hersteller, nicht vom Verkäufer.
Stellen wir uns mal, rein hypothetisch vor, du fährst in die (freie oder markenfremde) Werkstatt, wo Du den Wagen gekauft hast, zur ersten Inspektion. Anderthalb Jahre danach, du warst inzwischen schon zur zweiten Inspektion in der gleichen Werkstatt, gibt es ein Problem, welches Du gern auf Garantie gelöst hättest. Du bist noch innerhalb der Garantiefrist. Ganz egal, ob Du nun zum Dai-Händler fährst (welcher sich dann totsicher fragen würde, warum Du ausgerechnet und erst jetzt zu ihm kommst), oder dahin, wo Du den Wagen seinerzeit gekauft hast. Die fragen bei nem Garantiefall erstmal bei DD an (wobei ich mich frage, ob das eine freie oder Markenfremde Werkstatt überhaupt machen würde). DD will dann vielleicht Bilder haben, sicher aber wissen, wie, wo und von wem der Wagen gewartet wurde. Schliesslich ist eine den Garantiebedingungen entsprechende Wartung voraussetzung für Garantieleistungen. Wenn die nun sehen, dass Du in ner nicht-Daihatsu-Werkstatt warst, hast Du vermutlich schon das erste Problem, denn DD kann dann einfach mal behaupten, das Fahrzeug sei nicht nach Vorgabe gewartet worden... oder, wenn in den Garantiebedingungen drin steht, dass man in ne Daihatsu-Werke muss zur Inspektion, dann sind se elegant fein raus. Denn im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie kein Recht, was Dir als Kunden von Gesetzes wegen zusteht. Garantie basiert auf Vertrag. Dementsprechend frei können auch die Bedingungen dafür gestaltet werden. Und falls da drinne steht, dass die Garantie verfällt, wenn man nicht in Daihatsu-Werkstätten fährt für den Unterhalt, dann ist das eine Vertragsverletzung deinerseits. Nicht strafbar, aber das ist dann so, als wenn Du sagst: "Garantie? Nein danke, lassen Sie mal gut sein, ist mir zu teuer." So gesehen könntest Du in dem Falle dann gleich zu ATU fahren, oder die Inspektion selber machen.
Kulanz ist dann nochmal was anderes: Das sind freiwillige Leistungen des Herstellers oder der Werkstatt, welche Leistungen umfassen, die nicht durch die Garantie gedeckt sind. Da gibt es also dann seitens des Leistungserbringers nicht mal mehr einen Vertrag, der ihn zur Leistung verpflichtet, sondern es werden Leistungen im Interesse einer guten Beziehung zum Kunden erbracht. Es geht also um Imagepflege, oder das ausbessern kleinerer Produktfehler... Bei grösseren, gefährlichen Fehlern droht allenfalls ohnehin ein Rückruf, der dann richtig viel Geld kostet, und auch schnell ans Markenimage geht.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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