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Alt 19.12.2009, 08:12   #13
Sonny06011983
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Wenns bei der Nebelleuchtenfunktion um Legalität geht, wird's wohl schwierig. Wenns aber nur darum geht, daß da was hell brennt, kann man ja das linke Bremslicht als Nebelschlussleuchte fungieren lassen. Hat ja auch 21 Watt. Nur ist der Unterschied zum Bremslicht dann geringer, weil dann eben nur eine Lampe zusätzlich angeht, weil die andere ja schon als Nebelleuchte brannte.
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Es grüßt Euch
Sven
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