Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.11.2009, 15:09   #7
nini
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Bei der Frage nach der Berechnung des Schadens darf man ja nicht davon ausgehen, was es kostet, wenn es ein Privatschrauber macht.
Auch gebrauchte Teile werden nicht zugrunde gelegt.
Warum auch ? Der Gegner muss ja zahlen.
Da ist man natürlich schnell bei 1400 €.

Die einzige Überlegung kann sein, ob man sein Auto behält.
Dann bekommt man den Schätzwert abzüglich Restwert vom kaputten Auto und kann dann selbst reparieren. Da muss man halt selbst entscheiden ...
  Mit Zitat antworten