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Alt 13.11.2009, 21:46   #1
tino256
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Standard Richtwerte fuer Scheinwerferhoehenverstellung

Gibt es eigentlich irgend welche Richtwerte, ab welcher Beladung die Scheinwerferhöhenverstellung von "0" auf eine andere Position zu verschieben ist?

Wenn ich allein im Auto sitze und auf dem Anhängerkupplungsträger ein Fahrrad habe, habe ich ohne Höhenverstellung (also Stufe 0) nie Schwierigkeiten mit dem Gegenverkehr gehabt. Als ich mit zwei Fahrgästen gefahren bin (einer auf dem Beifahrer, einer hinten) und zwei Fahrrädern auf dem Träger wurde ich in der Dämmerung - ich selbst konnte meinen Lichtkegel auf der Straße noch nicht sehen - vom Gegenverkehr mehrfach heftig mit der Lichthupe angeblinkt. Im ersten Moment war ich gar nicht auf die Scheinwerferhöhenverstellung gekommen, sondern hatte angehalten und nach einem auffälligen Fehler am Fahrzeug gesucht. Nach Betätigung der Höhenverstellung hat mich nachfolgend kein Gegenverkehr mehr angeblinkt, also war das wohl die Ursache für die Verärgerung.

Ich bin etwas erstaunt, dass zwei Beifahrer und zwei Fahrräder schon die Straßenlage so deutlich ändern. Gepäck hatten wir nicht in nenneswertem Umfang dabei.


Tino256
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