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Alt 05.10.2009, 10:56   #6
urlauber51
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Zitat von Brummkreisel Beitrag anzeigen
Das kann Dein Kumpel knicken, da sielt der Tüv garantiert nicht mit !!
Doch, leider!!! Es ist zulässig, sofern der Auspuff ausreichend gedämmt wird, dass man sich keine Verbrennungen holt.
Allerdings macht das keinen Sinn, da das Auto nicht übermäßig tiefergelegt werden soll, außerdem bin ich mir sicher, dass die Dämmung mehr wiegt, als der Beifahrersitz...

Es geht halt gerade um das Armaturenbrett, dazu findet man absolut keine Infos im Netz.
Am Mittwoch ist Termin für ein Gespräch mit dem Chef vom örtlichen TÜV, bin gespannt...

Gruß Martin
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