Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.08.2009, 16:45   #10
25Plus
Vielposter
 
Benutzerbild von 25Plus
 
Registriert seit: 10.04.2006
Ort: Freising
Alter: 38
Beiträge: 3.716
Standard

Wenn man vom Händler kauft, hat dieser in den ersten 6 Monaten die Sachmängelhaftung, muss also kostenlos nachbessern.
Verkauft der Händler im Auftrag des Vorbesitzers und steht nicht im Kaufvertrag, hat man dagegen überhaupt kein Recht auf Nachbesserung. Darüber muss man sich aber vorher informieren.

Mfg Flo
__________________
Spritmonitor.de____________-> Das ist mein Auto <-
2005____________2006____________2007____________2008
25Plus ist offline   Mit Zitat antworten