Wenn man vom Händler kauft, hat dieser in den ersten 6 Monaten die
Sachmängelhaftung, muss also kostenlos nachbessern.
Verkauft der Händler im Auftrag des Vorbesitzers und steht nicht im Kaufvertrag, hat man dagegen überhaupt kein Recht auf Nachbesserung. Darüber muss man sich aber vorher informieren.
Mfg Flo