Als Kinderschänder hab ich nie jemanden bezeichnet. Wer den Bezug nicht
versteht ist selbst Schuld und da mein Profil noch nicht gelöscht ist geb ich
die Antwort vom Alutec TÜV Sachbearbeiter direkt weiter:
Zitat:
Hallo, dazugibt es nur eins zu sagen:
Sobald irgendwelche Änderungen an der Felge vorgenommen werden erlischt die Betriebserlaubnis und die Garantie sofort.
Durch eine Änderung z.B. durch Schweißen wird unter anderem das Gefüge des Gusses verändert und die Festigkeitswerte sind nicht mehr gegeben, genau wie bei einer mechanischen Änderung.
Die Räder werden vor der Zulassung von einem unabhängigen Prüfinstitut und während der laufenden Produktion in unserem Werk ständigen Tests nach StVZO und EU-Norm unterzogen, um die geforderten Festigkeiten zu gewährleisten und beizubehalten.
Nach irgendwelchen Änderungen kann kein Mensch ohne Prüfungen sagen, ob die Festigkeit des Rades den Anforderungen noch entspricht.
Das Aufkleben von irgendwelchen Gegenständen ist genau so fahrlässig.
Bei den Fliehkräften, die beim Fahrbetrieb auftreten, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Kleber das Gewicht von den im Beispiel genanten “Blechdreiecken“ auf die Dauer halten kann. Was dann passiert will ich mir lieber nicht ausmalen!
Also Finger weg von solchem "negativ Tuning", das kann gefährlich werden und ist außerdem nicht erlaubt
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