Die 250 mm gelten für das Tagfahrlich, das ist korrekt.
Für Parkleuchten gelten allerdings die 350 mm und somit ist es, in der von Jürgen gezeigten Anbringung, meiner Meinung nach nicht erlaubt das gedimmte TFL als Parkleuchte zu nutzen.
Ebenso will ich bezweifeln, dass man sie in gedimmter Form zusätzlich zum Abblendlicht verwenden darf. Dem widerspricht meiner Meinung nach § 51 StVZO, der vorschreibt, dass Begrenzungsleuchten ebenfalls 350 mm vom Boden entfernt sein müssen.
Ich schätze den Abstand zwischen Boden und TFL bei Jürgens Sirion auf knapp unter 30 cm.
Sofern das also tatsächlich keine 35 cm sind, würde ich die ausschließlich als TFL benutzen.
Edit:
Die Regelungen:
ECE R-48 <- Punkt 6.19
ECE R-87