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Alt 07.05.2009, 20:15   #11
Ohmann
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Ich würde mal den Anwalt die Sache prüfen lassen, den der BMW-Händler hat durch seine Aktion zumindest grob fahrlässig gehandelt und somit dem Kunden, also Dir, einen Nachteil eingebaut.

Auf der anderen Seite check doch mal, ob der Händler neben seiner 1-jährigen Garantie auf den Gebrauchtwagen weitere Garantieoptionen anbietet.

Dai Deutschland ist auf Grundlage der Bestimmungen tatsächlich kein Vorwurf zu machen, verbeutelt ist verbeutelt, allerdings hätte ich ebenfalls etwas mehr Kulanz erwartet.
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Curt





Daihatsu---- da weiß man was man hat, Guddnabend!
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