Moinsen!
Ok, daß mit der 3monatigen Überziehung trotz 5monatiger Abmeldung ist echt doof von Daihatsu. Aber es ist doch eigentlich klar, daß Daihatsu die Garantie verweigert, wenn eine fällige Inspektion von einem Nicht-Daihatsuhändler gemacht wird, oder? Mit Sicherheit wird der BMW-Händler bei der Inspektion keine gravierenden Fehler gemacht haben. Aber zu den Garantiebedingungen gehört ja sicherlich ganz klar, daß alle nötigen Arbeiten von autorisierten Fachwerkstätten, also Daihatsu-Werkstätten erledigt werden müssen. Oder lieg ich da jetzt falsch?
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Es grüßt Euch
Sven
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