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Alt 06.05.2009, 20:35   #2
Materianus
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Diese Thema "Werkstattersatzwagen" wird in der Branche sehr unterschiedlich behandelt. Die Vertragshändler werden durch die Hersteller/Importeur dazu aufgefordert solche Fahrzeuge vorzuhalten.

In der Regel werden diese Fahrzeuge gegen geringes Entgelt an Werkstattkunden abgegeben. Dieses Entgelt decken bei Weitem nicht die Kosten für das Fahrzeug, da diese als Leih- / Mietwagen zugelassen werden. Also schonmal höhere Versicherungskosten für den Händler. Bei einem Garantiefall werden die Kosten für ein solches Fahrzeug nach Rücksprache mit Hersteller/Importeur von diesen übernommen.

Es gibt aber auch Händler, die ein solches Fahrzeug kostenlos für solche Fälle zur Verfügung stellen. Da sich die Händler davon auch einen Werbeeffekt versprechen.

Greetings

Materianus
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