Wenn, (und das sollte man doch) dann sollte man sich die Zeit nehmen, auf den Fahrer des Beschädigten Fahrzeugs zu warten. So ist dann alles nach Gesetz und man ist nicht erpressbar.
Kommt dann eine deutlich übersetzte Rechnung, so würd ich mal mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, der dann den Geschädigten mal undezent aber anständig auf seine Schadenminderungspflicht aufmerksam macht. Vieleicht wäre das ein Weg.
Dann: Auch Erpressung ist eine Straftat. Und: Kann der, der die Fahrerflucht behauptet, die auch beweisen? Der Zettel wurde ja wieder entfernt, ohne dass ihn die Polizei zu Gesicht bekommen hat...
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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