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Alt 27.03.2009, 09:41   #6
mini4x4
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Eine Wertminderung setzt nach aktueller Rechtssprechung einen Eingriff ins Fahrzeuggefüge voraus, also Heraustrennen und Neueinschweissen von tragenden Teilen. Das ist nach deiner Schilderung bei deinem Fahrzeug nicht der Fall, da werden nur verschraubte Teile ausgetauscht, es verbleiben demnach auch keine instandgesetzten Teile am Fahrzeug. Die Grundlage für eine Wertminderung ist also nicht gegeben.
Die Regelung für Neufahrzeugersatz gilt nur bei Erstbesitz und, wie auch schon gesagt wurde, bis 1000 Km Laufleistung und 1 Monat nach Erstzulassung. Die Reparaturkosten müssen in diesem Fall aber 80% des Fahrzeugwertes überschreiten.
Im Haftpflichtfall kannst du einen Gutachter deiner Wahl nehmen, die Kosten des Gutachtens müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Am einfachsten füllst du bei deinem Gutachter eine Sicherungabtretung aus, dann kann der das Gutachten direkt mit der Versicherung abrechnen und du brauchst nicht in Vorkasse gehen.

Andi
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L 251, Bj.2003
L 501, Bj.1996 (abgewrackt bei 275.000 Km), dafür
Sirion 1,3 LPG, Bj.2009

Geändert von mini4x4 (27.03.2009 um 09:45 Uhr)
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