Zitat:
Zitat von Brummkreisel
Was sagt denn der Gesetzgeber dazu, dass die Nebelschlußleuchte weg ist ?? Oder ist die in den Rückfahrscheinwerfern integriert ??
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Der Gesetzgeber sagt dazu:
In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein.
Wenn der Prüfer bei der nächsten HU wach ist, gibbet also erstmal nen Rüffel. Zudem ist jetzt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen...
Ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
Über sowas macht man sich vorher schlau.