Ich hab heute das kleine Beiblatt zum Aufklappen zu der Anschlussgarantie gefunden. Darin steht, dass es sich um eine Verlängerung der normalen Garantie handelt und bei Reparaturen (ohne Einschränkung ?!) nur eine geringe Zuzahlung anfällt.
Ich sehe das jetzt auch so, dass der Auspuff nichtmal mehr bezahlt wird, wenn er vor Ablauf der dreijährigen Neuwagengarantie abfällt.
Ich warte jetzt erstmal auf die Antwort von Daihatsu (wenn überhaupt eine Antwort kommt), werde aber auf jeden Fall weiter nachhaken. Denn wenn der Auspuff mit der Neuwagengarantie abgedeckt wäre, müsste er auch mit der Anschlussgarantie abgedeckt sein.
Mfg Flo
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