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Alt 21.03.2009, 22:45   #6
Jens87
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Hab die Unterlagen jetzt grad im Auto und draußen is es mir zu kalt.

Aber jetzt mal unabhängig bei was, wenn ich einen Vertrag unterchrieben habe und meinen Teil der Leistung erbracht (= Anschlussgarantie gezahlt) habe, dann habe ich auch Anspruch auf die Vertraglich zugesicherten Leistungen!

Wäre jetzt eben wichtig zu wissen, ob der damalige Garantieumfang irgendwie schriftliche in unseren Unterlagen zu finden ist.

Wenn der Auspuff jetzt tatsächlich unter die Durchrostungsgarantie fällt, würde das ja bedeuten er wird auch nicht mehr vor Ablauf der 3 Jahre normaler Garantie ersetzt?

Am liebsten würd ich meine, schon beim Kauf abgeschlossene, Anschlussgarantie wieder rückgängig machen, bevor mein Copen 3 Jahre alt wird.

Aber bei der Kundenfreundlichkeit wird das ja sicher kein Problem sein^^
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