Zitat:
Zitat von urlauber51
Da geb ich dir den Tipp, bei der Abrechnung mit der Versicherung genau aufzupassen.
Einige Versicherungen zahlen zuerst nur die Reparatur und freuen sich, wenn der Kunde nicht mehr will. Wenn du dann aber selbst die Erstattung des Wertverlusts beantragst, geht das meistens gleich durch. Müssen die nämlich zahlen.
Gruß Martin
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Das stimmt, jedoch muss beachtet werden, dass auch die Regel "Alt-gegen-Neu" angewandt wird, wenn Neuteile rankommen. Das wird in aller Regel dagegen gerechnet, so dass damit der Wertverlust meist fast ausgeglichen wird.