Zitat:
Zitat von urlauber51
...der Lebensgefährte osteuropäischer Herkunft nervte am Telefon, ob man gegen Bares die Anzeige zurückzieht 
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Die Anzeige wegen Fahrerflucht stellt die Staatsanwaltschaft (allgemeines Interesse). Da kann man afaik nichts zurückziehen.
Auch meine Meinung: Anzeige und Überwachungsvideos auswerten. So viele große Fahrzeuge werden in dem Zeitraum das Parkhaus nicht verlassen haben...
Aber hurtig. Nach einiger Zeit werden die Aufnahmen automatisch gelöscht. (Evtl. direkt ans Parkhaus/Betreiber wenden.)