Hi Racemove,
ganz so einfach ist es nicht, in der STVO heißt es
das Fahrzeuge ab BJ 2001 mit Xenon nachgerüstet werden dürfen wenn der Scheinwerfer dafür geeignet ist und eine ALWR, Hochdruckwaschanlage vorhanden ist und bei Fernlicht muß Abblendlicht anbleiben, ist nicht der genaue Wortlaut aber der Sinn.
Nur Waschanlage und ALWR beziehen sich auf das
Abblendlicht, nicht auf das Fernlicht.
Da ja der Terios
getrennte Scheinwerfer für Fernlicht und Abblendlicht (hinter einem Glas) hat, bräuchte es fürs Fernlicht nur die Eignung!
Weis einer was über diesen Punkt
PS: gesucht hab ich und auch fast alle Beiträge gelesen aber dieser Punkt..
bis denne Teriblack