Eine Unterschiedung zwischen Gesamtzuggewicht und zul. Fahrzeuggewicht + zul. Anhängelast machen aber auch nur die Europäer, oder? Ich kenne das von VW und Citroën, habe es aber beispielsweise bei Subaru noch nie gesehen. Die dürfen zum Teil 2t ziehen, und das bei Leergewichten von teilweise weniger als 1500kg.
Ich habe aber noch nie verstanden, wo nun eigentlich die Stützlast mit reinzählt. Meines Erachtens zählt sie in beides. Denn die 50kg (beim YRV) sind ja im Anhängergewicht mit drin, und das zieht und schiebt an der Kupplung. Gleichzeitig drückt die Stützlast das Auto nach unten, zählt also auch zum Fahrzeuggewicht, oder? Das heißt, das Anhängergewicht wäre Stützlast + Achslast, und das Fahrzeuggewicht wäre Leergewicht + Zuladung + Stützlast, also reduziert sich die Zuladung um die Stützlast, oder nicht? Wenn es so wäre, ergäbe sich meiner Ansicht nach ein Fahrzeuggewicht von 1400kg inkl. 50kg Stützlast und eine Anhängerachslast von 950kg, also bei 1400kg Fahrzeuggesamtgewicht und 1000kg Anhängelast ein Gesamtzuggewicht von 2350kg. Allerdings habe ich schon eine Anhängergewichtskontrolle erlebt, da wurde nur die Anhängerachlast gemessen, nicht die Stützlast. Schlamperei oder Absicht?
Grüße,
Thomas
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