In der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll steht z.B. (Webseite des BMF):
* Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen.
* Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Heisst:
Zitat:
mmh das mit der steuer würde mich jetzt auch mal interessieren zahle im mom für den 1,3 87 euro!!! ändert sich das jetzt?? steuern sin diesen monat abgegangen
|
-> Nein, Du darfst dich weiterhin am Straßenbau beteiligen
Zitat:
Ist der Materia zunächst steuerbefreit?
|
-> Nein, ist kein Diesel