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Alt 30.01.2009, 15:00   #6
13earl71
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Stimmt,
eigentlich hätten die MgB`s einfach bei vorhandensein eines Verschrottungsnachweises mit Nachweis über das Fahrzeugalter die Mwst. erlassen können. = weniger Verwaltungsaufwand = logischer
Aber was weiss ein Laie!

Gruß earl
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