Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln oder gar zusammenwürfeln!
Gewährleistung ist klar geregelt. Auch die Beweisumkehr nach 6 Monaten zu Lasten des Käufers.
Garantie geht darüber hinaus und kann so festgelegt werden, wie der Hersteller will.
Garantie ist oft Kulanz- (und Auslegungs)sache - und die muss vermutlich auch der Händler gegenüber DD vertreten. Wenn er also nicht so sehr sich ins Zeug hängt und/oder DD keine große Lust verspürt (z.B. wegen eines an ihnen vorbei importierten Fahrzeuges oder wegen eines nicht in einer Daihatsu-Niederlassung gewartetes/reparierten Fahrzeuges), dann kann man nicht viel machen.
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